Fortbildung zusätzliche Betreuungskräfte

 

 

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 wurden sowohl Aufgaben als auch Anforderungen der Betreuungskräfte in §§ 43b & 53c SGB XI festgelegt (vormals §87b SGB XI). So sind u.a. neue Richtlinien definiert, die eine jährliche Teilnahme an einer Fortbildung mit dem Umfang von 16 Stunden zur Pflicht machen, um das bisher erworbene Fachwissen aufzufrischen, berufliche Kompetenzen weiterzuentwickeln und um die berufliche Praxis zu reflektieren.

Diese Fortbildung bieten wir insbesondere als Inhouse-Schulung an. Der Vorteil dabei ist, dass Sie sowohl den Termin als auch die Fortbildungsinhalte individuell festlegen können.

Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Unterricht: 16 Stunden, i.d.R. von 8:00 - 15:00 Uhr an zwei aufeinander folgenden Tagen

Abschluss:
Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der 2-tägigen Pflichtfortbildung für Alltagsbegleiter/innen

Gebühren: Bitte anfragen!

Kurs-Nr.: FB2401

Umfang: 16 UE

Termine: Nach Bedarf, bitte teilen Sie uns Ihr Interesse mit!

Inhalte:
Da diese Fortbildung als spezielle Inhouse-Schulung angeboten wird, gibt es keine festen Inhalte und Themenvorgaben. Wir bitten Sie daher mit uns konkrete Themenwünsche abzustimmen, damit wir die Fortbildung mit geeigneten Dozenten planen und Ihrem Bedarf entsprechend vorbereiten können.