Fortbildung zusätzliche Betreuungskräfte

Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 wurden sowohl Aufgaben als auch Anforderungen der Betreuungskräfte in §§ 43b & 53c SGB XI festgelegt (vormals §87b SGB XI). So sind u.a. neue Richtlinien definiert, die eine jährliche Teilnahme an einer Fortbildung mit dem Umfang von 16 Stunden zur Pflicht machen, um das bisher erworbene Fachwissen aufzufrischen, berufliche Kompetenzen weiterzuentwickeln und um die berufliche Praxis zu reflektieren.

Diese Fortbildung bieten wir insbesondere als Inhouse-Schulung an. Der Vorteil dabei ist, dass Sie sowohl den Termin als auch die Fortbildungsinhalte individuell festlegen können.

Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b SGB XI

Inhalte:

  • Tag 1: gerontopsychiatrische Krankheitsbilder verstehen: Klassifikationen, Symptome, Diagnostik, Therapieformen, Umgang in der Betreuung und Behandlungskonzepte (Dozentin: Carina Weber am 12.03. oder 10.09.2026)
  • Tag 2: Umgang mit aggressivem und herausforderndem Verhalten bei Pflegebedürftigen (Dozent: Dr. Frank Döbler am 16.04. oder 25.11.2026)

oder als Inhouse-Schulung mit individuellen Themen nach Wunsch

Zielgruppe: Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI

Kurs-Nr.: FB2601

Umfang: 16 UE

Gebühren: 230 € bei Buchung von 2 Tagen, bei Einzelbuchung 120 €/Tag

Termine: 12.03. & 16.04.2026 oder 10.09. & 25.11.2026, jeweils 8:00 – 15:00 Uhr