Bildungsziel:
Nach erfolgreichem Abschluss der Anpassungsmaßnahme erhalten die Teilnehmenden die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichung für Gesundheitsfachberufe nach deutschem Recht und können als Pflegefachkräfte tätig werden.
Zugangsvoraussetzung:
Dauer: 12 Monate bei regelmäßigem Wechsel von Theorie- und Praxisphasen.
(Hinweis: Die Dauer der Anspassungsmaßnahme und die konkreten Inhalte können in Abhängigkeit vom Einzelbescheid durch den KSV variieren. Deshalb wird vor dem Einstieg in die Maßnahme mit jedem Teilnehmenden ein individualisierter Maßnahmeplan erarbeitet.)
Theorie: i.d.R. Montag bis Freitag, 8:00 - 15:00 Uhr, nicht an Feiertagen und in den Schulferien (Sachsen)
Modulübersicht:
Modul |
Inhalte |
Umfang |
---|---|---|
1 |
Berufliches Selbstverständnis entwickeln |
40 UE |
2 |
Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (1) |
80 UE |
3 |
Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (2) |
80 UE |
4 |
Hygiene |
40 UE |
5 |
Bei der Diagnose & Therapie mitwirken |
64 UE |
6 |
Organisation & Dokumentation des Pflegeprozesses |
58 UE |
7 |
Rechtliche Grundlagen – Zivilrecht |
40 UE |
8 |
Rechtliche Grundlagen - Strafrecht |
40 UE |
9 |
Rechtliche Grundlagen – Arbeits- & Sozialrecht |
40 UE |
10 |
Ausgewählte Aspekte der stationären & ambulanten Langzeitpflege (1) |
120 UE |
11 |
Ausgewählte Aspekte der stationären & ambulanten Langzeitpflege (2) |
80 UE |
12 |
Ethik |
40 UE |
13 |
Ausgewählte Aspekte der Krankheitslehre (3) |
80 UE |
14 |
Qualitätsmanagement |
32 UE |
Abschluss: Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs über die Inhalte der Maßnahme
Direkt unsere Anpassungsmaßnahme anfragen:
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