BILDUNGS­BEGLEITER/IN

Inhaltliche Arbeitsaufgabe und Zielgruppe

Die Bildungsbegleitung umfasst die Planung und Organisation der Förderangebote für die jugendlichen Teilnehmenden an der berufsvorbereitenden Maßnahme. Sie begleitet die Teilnehmenden während der gesamten Maßnahmendauer und dokumentiert die individuellen Förder- und Qualifizierungsverläufe. Außerdem koordiniert sie die Kontakte mit den erforderlichen Netzwerkpartner wie z. B. Praktikumsbetriebe, Berufsschule, Eltern und soziale Einrichtungen (z.B. Beratungsstellen) und ist der Ansprechpartner für den Auftraggeber der Bildungsmaßnahme (Agentur für Arbeit).

Bei den Teilnehmern der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) handelt es sich um junge Menschen,

  • die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen,
  • denen die Aufnahme einer Berufsausbildung aufgrund ihres persönlichen Profils oder einer Behinderung (nicht geistiger oder körperlicher Behinderung) noch nicht gelungen ist.

Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung, davon eine mindestens einjährige Erfahrung in der beruflichen sowie sozialen Eingliederung von jungen Menschen und eine einjährige betriebliche Erfahrung. Das Vorliegen einer Ausbildereignung ist von Vorteil.

Außerdem erfordern die Aufgaben der Bildungsbegleitung Kommunikationsfähigkeit, Sozialkompetenz, Organisationskompetenz sowie ein stark kundenorientiertes Verhalten.

Wie bieten:

Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach dem Branchentarifvertrag in der Aus- und Weiterbildung.

Beteiligung an der Vermögenswirksamen Leistung und bei der Umwandlung eines Teils des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge.

Für unsere Mitarbeiter haben wir im Rahmen unserer Gesundheitsvorsorge außerdem folgende Angebote:

  • Täglich kostenloses frisches Obst- und Gemüse,
  • Beteiligung in Höhe von 50,00 € bei Bildschirmarbeitsbrillen,
  • Angebot der Teilnahme an Gesundheitsworkshops in Zusammenarbeit mit der IKK.
  • Übernahme von Weiterbildungskosten,
  • Erstattung von Fahrkosten mit dem eignen PKW bei Dienstreisen zwischen den Niederlassungen.