SOZIAL­PÄDAGOGE/IN

Inhaltliche Arbeitsaufgabe und Zielgruppe

Die Tätigkeit umfasst alle Aufgaben, die für die Beseitigung von Eingliederungshemmnissen, die Herstellung der individuellen Grundstabilität bei Problemlagen sowie die Herstellung eines positiven Lern- und Arbeitsverhaltens der jungen Teilnehmenden durchzuführen sind. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Alltagshilfen, Hilfestellung bei Problemlagen (z.B. Krisenintervention, Zeitmanangement), Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe, Verhaltenstraining, sozialpäd. Gruppenangebot, Zusammenarbeit und Informationsaustausch im Team, regelmäßige Sprechstundenangebote.

Bei den Teilnehmern der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) handelt es sich um junge Menschen,

  • die noch nicht über die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen,
  • denen die Aufnahme einer Berufsausbildung aufgrund ihres persönlichen Profils oder einer Behinderung (nicht geistiger oder körperlicher Behinderung) noch nicht gelungen ist.

Folgende Anforderungen sollten Sie erfüllen:

Abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Masterabschluss) oder

Staatlich anerkannte Erzieher/innen, Heilerziehungspfleger/in, Arbeitserzieher/in mit einschlägiger Zusatzqualifikation von insgesamt 640 Unterrichtsstunden.

Pädagogisches Gespür im Umgang mit jungen Menschen, selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, soziale Kompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit, gute Beobachtungsgabe, hohes Verantwortungsbewusstsein, selbstbewusstes, positives und vertrauensvolles Auftreten.

Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach dem Branchentarifvertrag in der Aus- und Weiterbildung. Beteiligung an der Vermögenswirksamen Leistung und bei der Umwandlung eines Teils des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge.

Für unsere Mitarbeiter haben wir im Rahmen unserer Gesundheitsvorsorge außerdem folgende Angebote:

  • Täglich kostenloses frisches Obst- und Gemüse,
  • Beteiligung in Höhe von 50,00 € bei Bildschirmarbeitsbrillen,
  • Angebot der Teilnahme an Gesundheitsworkshops in Zusammenarbeit mit der IKK.
  • Übernahme von Weiterbildungskosten,
  • Erstattung von Fahrkosten mit dem eignen PKW bei Dienstreisen zwischen den Niederlassungen.