Ausbildung Pflegefachassistent/-in in Leipzig

Ausbildungsbezeichnung: "staatlich geprüfte/-r Pflegefachassistent/-in oder Pflegefachassistenzperson"

Ausbildungsdauer: 1,5 Jahre

Zugangsvoraussetzungen:

  • Hauptschulabschluss, ein anderer gleichwertiger Schulabschluss oder eine
    erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
    ODER
  • eine positive und sachlich begründete Prognose der Pflegeschule, dass die Ausbildung von der auszubildenden
    Person erfolgreich absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden werden kann

weitere Voraussetzungen

  • erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung,
  • erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B2 GER oder höher)

Ausbildungsbeginn:

  • jährlich zum 01. September

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Ausbildung nach Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG):

  • die praktische Ausbildung erfolgt:
    • in stationären Einrichtungen der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege,
    • in ambulanten Einrichtungen der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege
  • theoretische Ausbildung in der Berufsfachschule

Erstausbildung:

    • Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung
    • Ausbildungsbetrieb zahlt Ausbildungsvergütung

Umschulung/Weiterbildung:

    • zertifizierte Bildungsmaßnahmen finanziert durch Kostenträger wie:
      • Jobcenter
      • Bund- oder Länderprogramme

Ausbildungsinhalte:

  • selbständigen Durchführung von Pflegemaßnahmen in Pflegesituationen für Menschen aller Altersstufen
  • präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen
  • Beratung sowie Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender
  • Unterstützung bei der Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, der Planung der Pflege und der Evaluation des Pflegeprozesses
  • Durchführung, Dokumentation und gezielte mündliche Weitergabe durchgeführter Pflegemaßnahmen und erhobener Informationen,
  • Durchführung präventiver und gesundheitsfördernder, rehabilitativer Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der eigenständigen Lebensführung und Alltagskompetenz
  • Unterstützung bei der Lebensgestaltung und Ermöglichung von Teilhabe sowie Selbständigkeit
  • Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen
  • zur Übertragung geeignete, ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen
  • intra- und interprofessionell zu kommunizieren und mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten
  • professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und berufliches Selbstverständnis

 

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